Gültigkeit deutscher Führerscheine in Australien
Die Regelungen zur Verwendung eines ausländischen Führerscheines sind von Bundesstaat zu Bundestaat unterschiedlich. Einige Bundestaaten verlangen das Mitführen eines internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem deutschen Führerschein. Bei anderen Bundesstaaten ist das Mitführen einer amtlichen Bestätigung mit Übersetzung des Führerscheins ausreichend. In den allermeisten australischen Bundesstaaten (Ausnahme: Northern Territory) können Sie mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und einer amtlichen Bestätigung mit Übersetzung fahren. Die jeweiligen deutschen Führerscheinklassen und Einschränkungen sind einzuhalten. Sollten Sie sich als Besucher (z.B. Tourist, Student, Working Holiday Reisender) länger als drei Monate in einem einzelnen Bundesstaat aufhalten, beachten Sie bitte evtl. geltende Sonderregelungen.
Die amtliche Bestätigung des Führerscheins können Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen in Australien beantragen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin und bringen Ihren Führerschein mit. Die Bestätigung des Führerscheins kostet 36,00 EUR.
Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung.
Die Bestätigung erhalten Sie beim Generalkonsulat Sydney unmittelbar an dem gebuchten Termin.
Wenn Sie sich dauerhaft in Australien aufhalten („Permanent Visa under the Commonwealth Migration Act 1958“) treffen auf Sie die oben genannten erleichterten Vorschriften für Besucher („visitors“) NICHT zu. Sie dürfen dann mit Ihrem gültigen deutschen Führerschein plus Bestätigung maximal 3 Monate nach Ankunft in Australien fahren.
Übersetzungen des Führerscheins werden nur von den jeweiligen offiziellen Übersetzungsstellen der einzelnen Bundesstaaten und Territorien ausgestellt.
Weitere Informationen zur Gültigkeit und Übersetzungsmöglichkeiten ausländischer Fahrerlaubnisse in Australien finden Sie je nach Bundesstaat oder Territorium auf den folgenden Webseiten:
